Mitarbeiter/innen Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass für Unternehmen unserer Größe das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ab dem 17.12.2023 in Kraft tritt. Dieses Gesetz schützt Sie als Hinweisgeber vor möglichen negativen Konsequenzen seitens des Unternehmens aufgrund gemeldeter Missstände und unterstützt Ihre Bemühungen um eine faire und rechtmäßige Arbeitsumgebung.

Missstände, die gemeldet werden können, sind zum Beispiel:

  1. Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung

  2. Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz

  3. Gesundheits- und Sicherheitsrisiken

  4. Umweltverschmutzung oder Verletzung von Umweltstandards

  5. Verletzung von Datenschutzrichtlinien

  6. Korruption oder Bestechung

Um solche Missstände zu melden, haben wir einen Meldestellen-Beauftragten benannt, an den Sie sich vertaulich wenden können:

Thomas Solbach
02661-626217

Bitte zögern Sie nicht, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen, um die Qualität und rechtskonforme Arbeitsweise in unserem Unternehmen zu wahren.